USK
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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine Einrichtung der Verbände der Computerspielewirtschaft mit Sitz in Berlin. Sie ist dafür verantwortlich, dass Computerspiele inhaltich und technisch geprüft werden, bevor sie in Deutschland auf den Markt kommen. Die USK wird im Prüfverfahren von einem Beirat beraten. Dieser Beirat setzt aus verschiedenen Personen der Wissenschaft, der Kirchen, des Bundesfamilienministeriums, des Jugendschutzes etc. zusammen. Um den staatlichen Jugendschutz in Bezug auf Computerspiele zu gewährleisten, sind alle Jugendministerien der Länder beauftragt, Computerspiele vor ihrer Veröffentlichung und damit auch Verbreitung an Minderjährige, freizugeben. Federführend ist hier das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt, die zwei Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden entsenden, um das Prüfverfahren der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle überwachen. Die USK kann folgende Kennzeichen vergeben:
- Freigegeben ab 0 Jahren
- Freigegeben ab 6 Jahren
- Freigegeben ab 12 Jahren
- Freigegeben ab 16 Jahren
- Freigegeben ab 18 Jahren
Eltern und pädagogisch Tätige sollten jedoch beachten, dass es ich bei der Kennzeichnung nicht um eine pädagogische Empfehleung handelt, sondern lediglich eine vor entwicklungsgefährdenden Inhalten schützende Maßnahme ist.





